Übersicht
Berechtigungen
Zur Antragstellung sind ausschließlich am TIK gemeldete Webserver-Administratoren berechtigt. Weitere Informationen und Antragsformulare hierzu finden Sie auf der Dienstseite des Identitätsmanagements. Ihr Antrag wird zuerst von der Hochschulkommunikation geprüft und bei positiver Entscheidung an das TIK weitergeleitet.
Bitte beachten Sie: Der Besuch unserer Schulungen durch die zuständigen Redakteure ist Voraussetzung für den Antrag auf Webhosting mit OpenCms.
Info: Webhosting bedeutet, dass das TIK Speicherplatz zur Verfügung stellt und dessen Inhalte im Internet aufrufbar macht.
Freischaltungen Ihres Accounts zur Bearbeitung von Webseiten können Sie nicht über dieses Formular beantragen. Wenden Sie sich an die/den zuständige*n OpenCms-Administrator*in Ihres Instituts bzw. Ihrer Einrichtung. (Anleitung für Adminstrator*innen zum Freischalten von Accounts in OpenCms.)
Konditionen
Die Vergabe eines Webauftritts richtet sich nach den Vorgaben der Webdomain- und Websitepolicy der Universität Stuttgart. Institute und Einrichtungen erhalten zur Erstellung und Pflege ihrer Websites ausschließlich OpenCms. Wenn Sie Sonderlösungen planen, stellen Sie den Antrag, bevor Sie eine Agentur beauftragen.