Gesetze & Richtlinien
- WCAG 2.1
Web Content Accessibility Guideline, Internationaler Standard - BITV 2.0
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (Bund) - L-BGG Baden-Württemberg
Landes-Behindertengleichstellungsgesetz § 10 - Richtlinie EU 2016/2102
Harmonisierung von Webstandards zur Barrierefreiheit in Europa
4 Prinzipien
- Wahrnehmbar
- Bedienbar
- Verständlich
- Robust
Anwendungsbereiche
- Websites
- Mobile Anwendungen (APPs)
- Dateiformate von Büroanwendungen
Hilfsmittel
- Screen Reader
- Braille Zeile
- Bildschirmlupe
- Spracherkennungssoftware
EU Richtlinie 2016/2102
(für die öffentliche Hand)
Wichtigsten Fristen
- Websites, die ab dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, müssen ab dem 23. September 2019 barrierefrei sein.
- Barrierefreiheit ist verpflichtend für alle Websites ab dem 23. September 2020.
- Mobile Anwendungen müssen ab dem 23. Juni 2021 barrierefrei sein.
- Ab 23. September 2018: neu veröffentlichte Dateiformate von Büroanwendungen müssen barrierefrei sein (z.B. PDFs).
Zusätzliche Maßnahmen
- Erklärung zur Barrierefreiheit
- Monitoring & Berichterstattung
- Feedback-Möglichkeit
Standard EN 301 549
Anforderungen an die Barrierefreiheit für öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten und -Dienstleistungen in Europa:
- Hardware
- Web Content
- Dokumente
- Non-Web Software
Behinderungsarten in Bezug auf digitale Barrierefreiheit
Beispiele:
- Sehschwächen
- Farbenblindheit
- Blindheit
- Taubblindheit
Typische Barrieren:
- Fehlende Tastaturunterstützung
- fehlende Textalternativen
- kontrastarme Texte und Bilder
- Videos ohne Tonalternative
Beispiele:
- Schwerhörigkeit
- Taubheit
- Taubblindheit
Typische Barrieren:
- Sprachsteuerung
- fehlende Gebärdensprachenvideos oder schwer verständliche Texte
- Audioinhalte ohne Textalternative
Beispiele:
- Geistige Behinderungen
- Gedächtnisstörungen
- Autismus
- Multiple Sklerose
- Wahrnehmungsbehinderungen
Typische Barrieren:
- Komplexe Navigationen und Seitenlayouts
- Komplexe Sätze und unübliche Worte
- bewegender, blinkender oder flackernder Inhalt
- Unvorhersehbar verhaltende Navigationen und Bedienelemente
Beispiele:
- Amputation / fehlende Gliedmaßen
- Arthritis
- Muskeldystrophien
- Tremor und Spasmen
Typische Barrieren:
- Fehlende Tastaturunterstützung
- kleine Bedienelemente
- knappe Zeitbegrenzung
Barrierefreiheit testen
- BITV/WCAG Selbstbewertung zur Feststellung des jeweiligen Standes der Barrierefreiheit der Webseite bzw. mobilen Anwendung
- AXE-core als Browsererweiterung
- PDF Accessibility Checker (PAC), kostenloses Windows Programm
- Responsive Webdesign als Basis -> Tests von verschiedene Auflösungen, Vergrößerung bis 400%
- Mit Tabulator-, Enter-, Space- und Pfeiltasten durch die gesamte Website navigieren, wird der Fokus hervorgehoben?
- Screenreadertests
- Testen mit Nutzern (schon eine kurze informelle Bewertung durch Menschen mit Behinderung kann ein wertvolles Feedback hervorbringen)
Grundladen der digitalen Barrierefreiheit erlernen
- Web Accessibility Initiative - WAI: www.org/wai
- BITV-Test, BITV-Prüfschritte
- Leitfaden zur digitalen Barrierefreiheit (Hochschulen Bayern)
- Barrierefreie PDF aus MicrosoftWord (Autor: Jan Hellbusch)
Vielen Dank
Die Inhalte entstanden in der Zusammenarbeit mit mindscreen München.