Microsoft

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Microsoft Hochschulrahmenvertrag bzw. Bundesvertrag und zu den dazugehörigen Lizenzen und Produktbestimmungen.

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Aktuelles

Microsoft Bundesvertrag 4.0

Der aktuelle Microsoft Bundesvertrag 3.0 (Laufzeit 01.05.2021 - 30.04.2025) wird durch den Microsoft Bundesvertrag 4.0 (Laufzeit 01.05.2025 - 30.04.2030) ersetzt. An den Nutzungsrechten ändert sich dadurch nichts. Das TIK wird die Verlängerung des Vertrags für die Universität unterbrechungsfrei vornehmen.

Aktivierungsserver für Windows und Office

Bisher ist die Universität Stuttgart dem Microsoft Bundesvertrag über die Universität Tübingen beigetreten. Mit dem Microsoft Bundesvertrag 4.0 wird die Universität Stuttgart dem Vertrag direkt beitreten. Dadurch müssen wir in Zukunft unsere eigenen Microsoft Aktivierungsserver (Key-Management-Server, KMS) betreiben. Der Aktivierungsserver vl-kms.uni-tuebingen.de aus Tübingen ist noch bis 31.05.2025 erreichbar. Das TIK wird rechtzeitig eigene Aktivierungsserver bereitstellen und auf dieser Seite darüber informieren. Neue Aktivierungen müssen spätestens ab 01.06.2025 über unsere Aktivierungsserver erfolgen. Bestehende Aktivierungen sind nach dem 31.05.2025 noch für 180 Tage gültig. Eine entsprechend lange Übergangszeit ist damit sichergestellt.

Microsoft Accounts

Das TIK stimmt aktuell eine Entscheidungsvorlage für das Rektorat mit dem Datenschutzbeauftragten, der Datenschutzstelle und dem Personalrat für ein Verfahren für das Bereitstellen von Microsoft Accounts ab. Zunächst soll der Microsoft Account ausschließlich für die Aktivierung der Microsoft 365 Apps for Enterprise (ohne Cloud-Funktionalität) genutzt werden. Damit wird dann u. a. die Lücke, die durch die Abkündigung der Office 365 A1 Plus Lizenzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (http://bildung365.de/) durch Microsoft entstanden ist, geschlossen. Mit einem Microsoft Account wird die Aktivierung und Nutzung von Microsoft 365 Apps for Enterprise auf bis zu 5 PCs/Macs, 5 Tablets und 5 Smartphones möglich.

Moderne und zukunftsfähige Arbeitsplatzumgebung

Prorektorat IT und TIK erstellen aktuell einen Vorschlag für das Rektorat, welche Produkte in den nächsten Jahren für die folgenden Säulen einer modernen und zukunftsfähigen Arbeitsplatzumgebung zentral bereitgestellt werden. Hierbei  werden sowohl ausgewählte M365 Cloud-Funktionalitäten, die im Microsoft Bundesvertrag enthalten sind, als auch Produkte anderer Hersteller in Erwägung gezogen. In die Diskussion sind verschiedene Vertreter der Universität sowie der TIK Nutzerausschuss aktiv eingebunden.

  • Office Anwendungen
  • E-Mail & Groupware
  • Kollaborationsplattformen & Dateiablage
  • Videokonferenzen & Chat
  • Telefonie / Softphone
  • KI-Assistenten

Disclaimer: Die nachfolgenden Informationen fassen die für die Universität Stuttgart relevantesten Microsoft Produktbestimmungen zusammen und geben praxisrelevante Beispiele aus dem Alltag unserer Universität. Es gelten zu jederzeit die aktuellsten Microsoft Produktbestimmungen für das Enrollment for Education Solution (EES) Lizenzprogramm.

Das TIK bezieht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Stuttgart, die einen AC-Account erhalten, Microsoft 365 A3 Nutzerlizenzen über den Microsoft Hochschulrahmenvertrag (auch Microsoft Bundesvertrag genannt). Auch wenn wir die Cloud-Funktionalitäten aktuell nicht nutzen, ist dies der wirtschaftlichste Weg für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgende Nutzungsrechte zur Verfügung zu stellen.

Microsoft 365 Cloud Funktionalitäten

Die Microsoft 365 A3 Nutzerlizenzen beinhalten umfangreiche Nutzungsrechte für Microsoft 365 Onlinedienste. Für die Nutzung ist ein Microsoft Account notwendig. Aufgrund von ungeklärten Datenschutzfragen hat das Rektorat die Nutzung dieser Funktionalitäten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht freigegeben. Daher werden aktuell weder Microsoft Accounts noch die Nutzung von Microsoft 365 Onlinediensten vom TIK angeboten.

Grundlegende Nutzungsrechte

Upgrade auf Windows 10 bzw. 11 Education/Enterprise

Geräte von AC-Account Nutzerinnen und Nutzern, die mit einer Windows 8, 10 oder 11 Home- oder Pro-Lizenz erworben wurden, dürfen auf Windows 10 oder 11 Education/Enterprise aktualisiert oder im Rahmen eines Re-Imaging mit Windows 10 oder 11 Education/Enterprise neu aufgesetzt werden. Die Verwendung von Windows 10 bzw. 11 Education/Enterprise ist auf Geräten nicht zulässig, die ohne vorinstallierte Windows-Lizenz erworben wurden. Windows 10 bzw. 11 Education/Enterprise stehen als kostenlose Artikel im Softwareshop der Universität Stuttgart zur Verfügung.

Wenn Sie Geräte aus dem LZBW Rahmenvertrag beziehen, bestellen Sie daher bitte die als Option angebotene Windows Home- oder Pro-Lizenz mit.

Für die Aktivierung von Windows 10 bzw. 11 Education/Enterprise wird ein Aktivierungsserver (Key Management Server, KMS) benötigt. Die dafür notwendige Anleitung finden Sie nach Erwerb des kostenlosen Produkts im Download Bereich des Softwareshop der Universität Stuttgart oder auf der TIK Webseite zum Download.

Office Professional Plus

AC-Account Nutzerinnen und Nutzer sind berechtigt eine lokale Kopie von Office Professional Plus für die alleinige Nutzung durch die AC-Account Nutzerin bzw. den Nutzer zu installieren. Dies gilt nicht für Studentische Hilfskräfte (siehe Abschnitt unten). Office Professional Plus ist ein Überbegriff für die Office Versionen 2019, 2021 und 2024, die als kostenloser Artikel im Softwareshop der Universität Stuttgart zur Verfügung stehen.

Für die Aktivierung von Office Professional Plus wird ein Aktivierungsserver (Key Management Server, KMS) benötigt. Die dafür notwendige Anleitung finden Sie nach Erwerb des kostenlosen Produkts im Download Bereich des Softwareshop der Universität Stuttgart.

Enterprise Client Access Lizenz (CAL)

AC-Account Nutzerinnen und Nutzer sind mit der Microsoft Enterprise CAL Suite ausgestattet und dürfen insbesondere auf Windows Server, Exchange Server und SharePoint Server zugreifen. Die Enterprise CAL Suite beinhaltet die jeweiligen Standard und Enterprise CALs.

Weitere Nutzungsrechte

Gemeinsam genutzte Geräte

Gemeinsam genutzte Geräte (z. B. HiWi PCs, Vortragslaptops, Workstations), die keinen Hauptnutzer haben und mit einer Windows 8, 10 oder 11 Home- oder Pro-Lizenz erworben wurden, dürfen auf Windows 10 oder 11 Education/Enterprise aktualisiert oder im Rahmen eines Re-Imaging mit Windows 10 oder 11 Education/Enterprise neu aufgesetzt werden. Die Verwendung von Windows 10 bzw. 11 Education/Enterprise ist auf Geräten nicht zulässig, die ohne vorinstallierte Windows-Lizenz erworben wurden. An gemeinsam genutzten Geräten dürfen auch Nutzerinnen und Nutzer arbeiten, die keinen AC-Account haben.

Verwendung in frei zugänglichen Räumlichkeiten oder Bibliotheken

Geräte, die sich in frei zugänglichen Räumlichkeiten (z. B. PC-Pools, Labore) oder Bibliotheken der Universität Stuttgart befinden und mit einer Windows 8, 10 oder 11 Home- oder Pro-Lizenz erworben wurden, dürfen auf Windows 10 oder 11 Education/Enterprise aktualisiert oder im Rahmen eines Re-Imaging mit Windows 10 oder 11 Education/Enterprise neu aufgesetzt werden. Die Verwendung von Windows 10 bzw. 11 Education/Enterprise ist auf Geräten nicht zulässig, die ohne vorinstallierte Windows-Lizenz erworben wurden. Ein Remote-Zugriff auf die Windows Betriebssystemumgebung dieser Geräte ist nicht zulässig.

Auf diesen Geräten ist es zudem erlaubt Office Professional Plus zu installieren.

Lokale Virtualisierung

AC-Account Nutzerinnen und Nutzer sind berechtigt, Windows in bis zu vier lokalen virtuellen Betriebssystemumgebungen auf Geräten zu nutzen, die mit einem qualifizierenden Betriebssystem erworben wurden. Im Falle des Microsoft Hochschulrahmenvertrags gilt auf der verlinkten Seite die Spalte Academic Program and Charity in der Tabelle Qualifying OS - Per Device Licenses. Aktuell sind dies u. a. Windows 8, 10 oder 11 Home oder Pro oder macOS. Eine lokale Virtualisierung von Windows ist auf Geräten, die ohne Windows-Lizenz oder macOS erworben wurden, nicht zulässig.

Eine lokale Virtualisierung von Windows ist auf Geräten, die mit einem Linux Betriebssystem betrieben werden, nur dann zulässig, wenn das Gerät ursprünglich mit einem qualifizierenden Betriebssystem erworben wurde.

Remote Virtualisierung

Geräte, die von einer AC-Account Nutzerin oder einem Nutzer verwendet werden, sind berechtigt, remote auf bis zu vier virtuelle oder eine physische Windows-Betriebssystemumgebung zuzugreifen. Dies schließt auch Zugriffe von privaten Geräten und Geräten ein, die ohne qualifizierendes Betriebssystem erworben wurden. Dies ist eine lizenzrechtliche Betrachtung und stellt keine Erlaubnis oder Empfehlung dar sich von privaten auf universitäre Geräte zu verbinden.

Nutzerinnen und Nutzer von lizenzierten Geräten (z. B. gemeinsam genutzte Geräte oder Geräte in frei zugänglichen Räumlichkeiten) sind berechtigt, remote auf bis zu vier virtuelle oder eine physische Windows Betriebssystemumgebung zuzugreifen. Falls das Gerät, das von einer nicht lizenzierten Nutzerin oder Nutzer verwendet wird, ohne qualifizierendes Betriebssystem erworben wurde (z. B. Zero- oder Thin-Clients ohne Windows 10/11 IOT Enterprise), muss für diese Geräte eine Microsoft Virtual Desktop Access (VDA) Lizenz erworben werden.

Studentische Hilfskräfte

Studentische Hilfskräfte, die einen AC-Account besitzen, erhalten vom TIK keine vollwertige Microsoft 365 A3 Nutzerlizenz, sondern eine Student Use Benefit A3 Lizenz zugewiesen. Diese beinhaltet zwar im Wesentlichen die gleichen Nutzungsrechte für Windows Education/Enterprise und Office 365 wie die vollwertigen A3 Nutzerlizenz, jedoch nicht das Recht eine lokale Kopie von Office Professional Plus für die alleinige Nutzung zu installieren. Des Weiteren enthalten die Student Use Benefit A3 Lizenzen keine Enterprise Client Access Lizenzen (CALs). Studentische Hilfskräfte werden bzgl. des Zugriffs auf Microsoft Server als Studierende und damit externe Nutzer behandelt (siehe folgender Abschnitt).

An-Institute, Gäste und Studierende 

Nutzerinnen und Nutzer von An-Instituten, Gäste mit oder ohne GS-Account und Studierende werden im Zusammenhang mit Microsoft Nutzungsrechten als externe Nutzer behandelt. Falls diese Personengruppen auf Dienste zugreifen, die auf physischen oder virtuellen Windows Servern betrieben werden, muss der darunter liegende physische Host mit einer Windows Server External Connector Lizenz lizenziert werden. Das Datacenter des TIK ist entsprechend lizenziert. Falls Sie eigene Server für diese Personengruppen betreiben, müssen Sie entsprechend Windows Server External Connector Lizenzen erwerben.

Externe Nutzer benötigen für den Zugriff auf Microsoft Exchange oder SharePoint Server keine CALs, solange nur Standard-Funktionalitäten durch diese Personengruppen verwendet werden. Sollten Enterprise-Funktionalitäten für diese Personengruppen zur Verfügung gestellt werden, müssen für diese Nutzerinnen und Nutzer Standard CALs und Enterprise CALs erworben werden. Auf dem vom TIK betriebenen zentralen Microsoft Exchange Server werden für diese Personengruppen nur Standard-Funktionalitäten zur Verfügung gestellt. Sollten Sie einen eigenen Exchange oder SharePoint Server betreiben, sind Sie für eine ordnungsgemäße Lizenzierung selbst verantwortlich.

Falls eine Person mit einem GS-Account auf einem Gerät, auf der sie Hauptnutzerin oder Hauptnutzer ist, Windows 10 bzw. 11 Education/Enterprise oder Office Professional Plus nutzen möchte, benötigt sie eine Microsoft 365 A3 Nutzerlizenz. Das TIK wird im Zuge des Rollouts der Microsoft Accounts einen Prozess für die Beschaffung und Zuweisung dieser Lizenz kommunizieren.

Ausscheiden von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern und Gästen

Falls das Beschäftigungsverhältnis einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters endet und damit die Gültigkeit des AC-Accounts erlischt, sind Windows 10 bzw. 11 Education/Enterprise oder Office Professional Plus von den Geräten zu löschen, die diese Person möglicherweise weiterhin nutzt. Dies gilt auch dann, falls die Person anschließend einen GS-Account erhält und diesem keine Microsoft 365 A3 Nutzerlizenz zugewiesen wird. Endet die Gültigkeit eines GS-Accounts, dem eine Microsoft 365 A3 Nutzerlizenz zugewiesen wurde, gilt dies analog.

Der Support für Windows 10 wird am 14. Oktober 2025 sowohl für die Editionen Home und Pro als auch Education und Enterprise eingestellt. Die aktuelle Version 22H2 wird die endgültige Version von Windows 10 sein. Ab dem 14. Oktober 2025 stellt Microsoft keine kostenlosen Sicherheitsupdates mehr für Windows 10 zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch hierzu die Informationen der Stabsstelle Informationssicherheit (RUS-CERT).

Upgrade auf Windows 11

Geräte von AC-Account Nutzerinnen und Nutzern, die mit einer Windows 8, 10 oder 11 Home- oder Pro-Lizenz erworben wurden, können ohne zusätzliche Kosten auf Windows 11 Enterprise aktualisiert oder im Rahmen eines Re-Imaging mit Windows 11 Enterprise neu aufgesetzt werden. Dies gilt auch für gemeinsam genutzte Geräte und Geräte, die sich in frei zugänglichen Räumlichkeiten oder Bibliotheken befinden.

Damit es auf Geräten nicht zu ungeplanten Upgrades auf Windows 11 kommt, hat das TIK das Windows 11 Update Paket auf dem zentral bereitgestellten Windows Server Update Service (WSUS) nicht zur Installation freigegeben. Bitte nutzen Sie stattdessen den Windows 11 Installationsassistenten oder das Windows 11 Enterprise ISO-File, dass wir Ihnen als kostenlosen Artikel im Softwareshop der Universität Stuttgart zur Verfügung stellen.

Sollte das Windows 10 Gerät nicht mit Windows 11 kompatibel sein, ersetzen Sie es bitte rechtzeitig durch ein Windows 11 kompatibles Gerät. Kostengünstige Geräte können Sie aus dem LZBW Rahmenvertrag beziehen. Denken Sie daran, die als Option angebotene Windows Home- oder Pro-Lizenz mitzubestellen.

Windows 10 Extended Security Upgrade (ESU)

Falls es wirklich triftige Gründe dafür gibt, warum ein Upgrade auf Windows 11 nicht möglich ist, können für maximal drei Jahre kostenpflichtige Windows 10 Extended Security Updates (ESU) erworben werden. Jedes Gerät, das Windows 10 ESU lokal betreibt oder auf eine virtuelle Windows 10 ESU Betriebssystemumgebung zugreift, benötigt eine Windows 10 ESU Lizenz. D. h. greift beispielsweise ein Windows 11 Gerät auf eine virtuelle Windows 10 ESU Betriebssystemumgebung zu, benötigt auch das Windows 11 Gerät eine Windows 10 ESU Lizenz. Analog gilt dies für Zero- und Thin-Clients oder Geräte, die z. B. mit macOS, Linux, iOS oder Android betrieben werden.

  • Windows 10 ESU 2025 (15.10.2025 - 14.11.2026)
  • Windows 10 ESU 2026 (15.10.2026 - 14.11.2027)
  • Windows 10 ESU 2027 (15.10.2027 - 14.11.2028)

Windows 10 ESU 2026 darf nur Geräten zugewiesen werden, die auch mit Windows 10 ESU 2025 lizenziert wurden. Windows 10 ESU 2027 darf nur Geräten zugewiesen werden, die auch mit Windows 10 ESU 2025 und Windows 10 ESU 2026 lizenziert wurden.

Das TIK wird im Rahmen des Bundesvertrags 4.0 prüfen, ob wir Ihrer Einrichtung eine Möglichkeit bereitstellen können, die Windows 10 ESU 2025 Lizenzen über den Microsoft Hochschulrahmenvertrag zu beziehen. Nähere Informationen und Preise folgen voraussichtlich bis Ende Juni 2025.

Lizenzen für Microsoft Project, Microsoft Visio und Microsoft Visual Studio können Sie über das Microsoft Select Plus for Academic Lizenzprogramm im Softwareshop der Universität Stuttgart erwerben. Das TIK wird im Rahmen des Bundesvertrags 4.0 prüfen, ob wir für Ihre Einrichtung eine Möglichkeit bereitstellen können, die Lizenzen auch über den Microsoft Hochschulrahmenvertrag zu beziehen.

Die im folgenden beschriebenen Lizenzen können Sie über das Microsoft Select Plus for Academic Lizenzprogramm im Softwareshop der Universität Stuttgart erwerben. Das TIK wird im Rahmen des Bundesvertrags 4.0 prüfen, ob wir für Ihre Einrichtung eine Möglichkeit bereitstellen können, die Lizenzen auch über den Microsoft Hochschulrahmenvertrag zu beziehen.

Microsoft Windows Server

Falls Sie an Ihrer Einrichtung eigene Windows Server betreiben, sind Sie für die ordnungsgemäße Lizenzierung und Aktivierung der Server selbst verantwortlich. Bitte ziehen Sie hierfür die von Microsoft bereitgestellten Informationen zur Lizenzierung von Windows Servern zu Rate.

Windows Server External Connector

Der Zugriff auf Windows Server, die Sie an Ihrer Einrichtung selbst betreiben, ist für Nutzerinnen und Nutzer mit einem AC-Account über die vom TIK zentral bereitgestellten Microsoft 365 A3 Nutzerlizenzen abgedeckt. Falls auf Ihre physischen oder virtuellen Windows Server auch andere Nutzergruppen zugreifen, müssen Sie für den darunter liegenden physischen Host eine Windows Server External Connector Lizenz erwerben. Bitte ziehen Sie auch die Informationen von Microsoft zu External Connector Lizenzierung im Windows Server Licensing Guide (Download von Microsoft Webseite) zu Rate.

Remote Desktop Services (RDS)

Die Windows Remote Desktop Services CAL Lizenz, ist ausschließlich für Geräte notwendig, die sich auf einen Windows Server verbinden, bei dem die Remote Desktop Services (RDS) aktiviert sind. Früher war das Feature unter dem Namen Windows Terminal Server bekannt. Bitte verwechseln Sie diese Funktion nicht mit dem Remote Desktop Protokoll (RDP). Die Remote Desktop Services verwenden zwar RDP, aber nicht überall wo RDP zum Einsatz kommt, werden auch RDS CALs benötigt. Ein möglicher Einsatzzweck für RDS ist beispielsweise der gleichzeitige Zugriff mehrerer Nutzerinnen und Nutzer auf eine Anwendung auf einem gemeinsam genutzten Server oder einer Workstation. Bitte ziehen Sie auch die Informationen von Microsoft zu  Remote Desktop Services zu Rate. Das TIK nutzt diese Funktionalität nicht und kann daher keine Unterstützung anbieten.

Microsoft Exchange und SharePoint Server

Falls Sie an Ihrer Einrichtung einen Exchange oder SharePoint Server für AC-Account Nutzerinnen und Nutzer betreiben, sind die Lizenzen für den Exchange und SharePoint Server durch den universitätsweiten Beitritt zum Microsoft Hochschulrahmenvertrag bereits abgedeckt (Quelle: Microsoft, siehe Academic Programs → Microsoft 365 A3/A5 → Office Servers). Den darunter liegenden Windows Server müssen Sie allerdings ordnungsgemäß lizenzieren. AC-Account Nutzerinnen und Nutzer sind bereits über die Microsoft 365 A3 Nutzerlizenzen mit den notwendigen Standard-CALs und Enterprise-CALs ausgestattet. Falls andere Nutzergruppen auf Ihre Exchange oder SharePoint Server zugreifen, benötigen Sie ggf. Windows Server CALs oder Windows Server External Connector Lizenzen. Sollten Exchange oder SharePoint Enterprise-Funktionalitäten für externe Nutzer zur Verfügung gestellt werden, müssen für diese Nutzerinnen und Nutzer Standard-CALs und Enterprise-CALs erworben werden. Bitte ziehen Sie auch die Informationen von Microsoft zur Lizenzierung von Exchange Servern oder SharePoint Servern zu Rate.

Microsoft SQL Server 

Falls Sie an Ihrer Einrichtung einen Microsoft SQL Server betreiben, sind sie für die ordnungsgemäße Lizenzierung und Aktivierung der Server selbst verantwortlich. Bitte ziehen Sie die Informationen von Microsoft zur Lizenzierung von SQL Servern zu Rate.

Falls Sie an Ihrer Einrichtung eine eigene Virtuelle Desktop Infrastruktur (VDI) betreiben (z. B. Ominissa/VMWare Horizon, Citrix Virtual Apps and Desktops), benötigen Sie für das Windows 10 bzw. 11 Education/Enterprise, das Sie in der virtuellen Betriebssystemumgebung betreiben keine zusätzlichen Lizenzen. Allerdings muss entweder der Nutzer, der auf die virtuelle Betriebssystemumgebung zugreift, für Windows 10 bzw. 11 Education/Enterprise lizenziert sein oder das Gerät, das auf die virtuelle Betriebssystemumgebung zugreift, über ein qualifizierendes Betriebssystem verfügen. Im Falle des Microsoft Hochschulrahmenvertrags gilt auf der verlinkten Seite die Spalte Academic Program and Charity in der Tabelle Qualifying OS - Per Device Licenses.

Falls weder der Nutzer noch das Gerät entsprechend lizenziert ist, muss für den Nutzer oder das Gerät eine Windows Virtual Desktop Access (VDA) Lizenz erworben werden. Nutzerinnen und Nutzer mit einer Microsoft 365 A3 bzw. Student for Benefit A3 Lizenz sind bereits mit einer Windows VDA Lizenz ausgestattet und können deshalb von beliebigen Geräten (auch von privaten) auf eine virtuelle Betriebssystemumgebung mit Windows Education/Enterprise zugreifen. Falls Sie nicht sicherstellen können, dass nur Nutzer, die über eine Windows VDA Lizenz verfügen, über ein Gerät ohne qualifizierendes Betriebssystem auf die virtuelle Betriebssystemumgebung zugreifen, sollten Sie das Gerät mit einer Windows VDA per Device Lizenz ausstatten. Dieser Fall kann z. B. auftreten, wenn ein Zugriff auf die VDI Infrastruktur von einem Besucher oder Gast über einen Zero- oder Thin-Client erfolgt. Ein weiteres Beispiel ist der Zugriff von einem externen Dienstleister auf die VDI Infrastruktur. Hier sollte dem Nutzer des Dienstleisters eine Windows VDA per User Lizenz zugeteilt werden. Bitte ziehen Sie auch den Microsoft Licensing Brief Licensing Windows 365 and Windows 11 Virtual Desktops for Remote Access (Download von Microsoft Webseite) zu Rate.

Analog gilt dies für Installationen von Office Professional Plus, Visio und Project in VDI Umgebungen. Allerdings gibt es für diese Produkte keine VDA-Lizenzen. D. h. die entsprechenden Nutzer oder Geräte müssen zwingend mit einer entsprechenden Produkt Lizenz lizenziert sein.

Falls Sie auf Ihrer VDI-Umgebung vorhaben eine Windows 10 Betriebssystemumgebung mit Extended Security Update (ESU) zu betreiben, müssen Sie folgendes beachten. Jedes Gerät, das auf eine virtuelle Windows 10 ESU Betriebssystemumgebung zugreift, benötigt eine Windows 10 ESU Lizenz. D. h. greift beispielsweise ein Windows 11 Gerät auf eine virtuelle Windows 10 ESU Betriebssystemumgebung zu, benötigt auch das Windows 11 Gerät eine Windows 10 ESU Lizenz. Analog gilt dies für Zero- und Thin-Clients oder Geräte, die z. B. mit macOS, Linux, iOS oder Android betrieben werden.

Siehe entsprechende Informationen auf der Seite Software und Lizenzen für Studierende.

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