Funktionsumfang
Der Landesdienst bwCloud betreibt und entwickelt eine "Infrastructure-as-a-Service" Umgebung für Forschung und Lehre in Baden-Württemberg:
- Flexible IT-Infrastruktur optimiert für Forschung und Lehre
- Bereitstellung von Compute-Ressourcen (virtuelle Maschinen)
- Eigenständiger Betrieb von virtuellen Maschinen (Self-Service) in OpenStack-Umgebung
- Unterschiedliche "Flavors" (Anzahl der zur Verfügung stehenden CPUs, RAM und Storage)
- Einfache Registrierung und 100Gbit/s Bandbreite durch die Landesdienste bwIDM und BelWü
Häufig gestellte Fragen
Um bwCloud nutzen zu können, müssen Sie sich für den Dienst registrieren und ein separates Dienstpasswort setzen. Unter folgendem Link finden Sie eine Anleitung, die Registrierung und Passwortvergabe Schritt für Schritt beschreibt.
Melden Sie sich im bw-Cloud Portal mit folgenden Angaben an:
Benutzername:
- ac******@uni-stuttgart.de (für Beschäftigte)
- st******@stud.uni-stuttgart.de (für Studierende)
Passwort: Ihr separat gesetztes Dienstpasswort.
Studierende können im Rahmen von Projekten erhöhte Quota erhalten:
- Teilen Sie Ihrem Betreuer Ihren Bedarf mit
- Ihr Betreuer eröffnet mit Ihnen ein Projekt
- Der Betreuer beantragt Extended Quota
- Tragen Sie Ihre virtuellen Ressourcen auf das Projekt um
- bwCloud teilt dem Projekt so viel Quota zu, wie benötigt wird
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie:
Zurzeit liegen noch keine Rahmenbedingungen für IT-Sicherheit und datenschutzkonforme Speicherung und Verarbeitung von sensiblen Daten vor.
Für den Dienst werden sogenannte Entitlements vergeben. Diese regeln, wie viele Ressourcen ein Nutzer nutzen darf. Das Entitlement "bwCloud-Basic" richtet sich dabei hauptsächlich an Studierende und bleibt aufgrund der geringen Ressourcennutzung kostenfrei. Das Entitlement "bwCloud-Extended" stellt mehr Ressourcen zur Verfügung und wird, sobald ein Verrechnungskonzept vorliegt, kostenpflichtig.
Sobald der Dienst verrechenbar ist, wird dies mit einem Vorlauf von 3 Monaten angekündigt. Bis dahin ist der Dienst kostenfrei.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zu den Entitlements.