Konferenzdienst

Dienst für Beschäftigte

Konferenzdienst

Für Konferenzen und andere Veranstaltung erhalten Teilnehmende ohne eduroam-Kennung drahtlosen Internet-Zugriff über das Konferenz-WLAN.

Funktionsumfang

WLAN-Internet-Gastzugang

Seit dem 11.04.2022 können Gäste der Universtität Stuttgart die offene SSID uni-stuttgart-open ohne Eingabe eines täglich wechselnden PSK nutzen. Ein eigener Tagesschlüssel für konferenz wird dadurch nicht mehr benötigt.

Sofern möglich, sollten Ihre Gäste den eduroam-Dienst nutzen, falls deren Heimatinstitution ebenfalls Mitglied im eduroam-Verbund ist. Die Einrichtung ist üblicherweise über https://cat.eduroam.org/ möglich.

Durch die Verbindung mit dem WLAN der Universität Stuttgart wird die geltende Benutzerordnung anerkannt, die den Nutzern zur Verfügung zu stellen ist. Diese erhalten Sie in deutscher und englischer Sprache unter https://uni-stuttgart.de/iuk bzw. https://uni-stuttgart.de/iuk-en in der jeweils aktuellen Form.

 

  • WLAN-Netz konferenz
  • Überall auf dem Campus parallel zu eduroam verfügbar
  • Passwortgeschützter Zugriff (WPA2-PSK)
  • Veranstaltungsdauer-begrenzte Gültigkeit der Passwörter

Bitte beantragen Sie den Zugang zum Konferenz-WLAN bis spätestens eine Woche vor Konferenzbeginn.

Anträge
Support

Häufig gestellte Fragen

  • SSH (22/TCP)
  • HTTP (80/TCP)
  • HTTPS (443/TCP)
  • IMAPS (993/TCP)
  • POP3S (995/TCP)
  • HTTP-ALT (8080/TCP)
  • SMTPS (465/TCP)
  • Submission (567/TCP)
  • VPN und Tunnelprotokolle wie OpenVPN, IP-SEC, ...
  • TIK Dienste wie DNS, DHCP, NTP,...
  • Alles anderen Verbindungen werden nicht zugelassen

Konditionen

Aus rechtlichen Gründen darf der Zugang nur Mitgliedern und Angehörigen der Universität, ihren persönlichen Gästen sowie Teilnehmern an Veranstaltungen der Universität bereit­gestellt werden. Die während der Veranstaltung gültigen Passwörter werden daher vom TIK auf Anfrage ausschließlich ausgegeben an:

  • Instituts-/Einrichtungsleitende
  • Netzwerkbeauftragte
  • Beschäftigte der Zentralen Raumverwaltung
  • im Fall von Veranstaltungen der Zentralen Verwaltung den jeweiligen Verantwortlichen

Bei externen Veranstaltungen ist der Vermieter des Veranstaltungsortes für die Prüfung, ob der Raum inklusive Internetzugang vermietet werden kann, verantwortlich und kann ggf. die Passwörter beantragen.

Es gilt die IuK-Benutzungsordnung. Nutzer akzeptieren diese bei Einwahl in das Konferenz-WLAN. Darauf ist in geeigneter Form hinzuweisen, zum Beispiel durch einen eindeutigen Hinweis in den Konferenzunterlagen. Nutzer müssen die Benutzerordnung einsehen können, dazu kann die Vorlage eines Ausdrucks dienen. 

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